FAQ
FAQs
Wenn Sie eine theologische, pädagogische oder medizinische Ausbildung absolviert haben, prüfen wir vor dem Hintergrund unseres biblischen Menschenbildes (Anthropologie) und dem Konzept der Allgemeinen Psychotherapie und Seelsorge (APS) inwieweit anderweitig erworbene fachliche Qualifikationen auf die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater der BTS angerechnet werden können. Bitte schicken Sie uns einen Nachweis über Ihren Abschluss oder fragen einen unserer StudienleiterInnen und SupervisorInnen über die Möglichkeit einer Anrechnung.
Wenn Sie nach Abschluss des BTS-Grundkurses entschieden haben, mit der Ausbildung zum Lebens- und SozialberaterIn fortzufahren, bieten wir Ihnen im Rahmen einer ersten Einzelsupervision ein Übergangsgespräch an. Dieses dient der Ermittlung Ihrer Motivation für die Ausbildung als auch der Orientierung für Ihre persönlichen Lernstrategien. Ein Studienleiter/Supervisor wird dabei mit Ihnen die besonderen persönlichen Voraussetzungen, die für einen Seelsorger notwendig sind, überprüfen und ggf. Hilfestellungen für die weitere Ausbildung anzubieten. An diesem Gespräch müssen die Ergebnisse des Persönlichkeitsstrukturtests (PST-R) vorliegen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Status „i.A.“ (in Ausbildung), der Sie zu weiteren Serviceleistungen berechtigt (s .unten). Wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, erhalten Sie von uns gezielte Lernprogramme und weitere Hilfen angeboten.
Bei Interesse an einer ersten Einzelsupervision bringen Sie bitte an einem Kurstag Ihrer Wahl das Testergebnis Ihres PST-Rs mit und nehmen vor Beginn des Kurses Kontakt mit dem Studienleiter auf, um zu klären, wann das Gespräch stattfinden kann. Details über die Inhalte des Gesprächs finden Sie am Ende Ihrer Grundkursunterlagen.
Die Einzelsupervision ist eine Leistung, die Ihrer persönlichen Selbst- und Fremdwahrnehmung ganz andere Impulse geben soll, als Sie das in einer Gruppensupervision erwarten dürfen. Sie können die Einzelsupervision auch als ein persönliches „Coaching“ Gespräch bezeichnen, indem möglicherweise Weichen, nicht nur für Ihre Ausbildung sondern auch für Ihre persönlichen Lebensbereiche und -ziele gestellt werden. Als Berater kann Ihnen das in der Form helfen, dass Sie sich Ihrer eigenen „dünnen“ Stellen bewußter werden und diese nicht auf Ihre Klienten, bzw. auf Mitarbeiter, Familie u.s.w. projizieren.
Die drei Einzelsupervisionen können Sie nach eigenem Ermessen direkt mit einem BTS Supervisor planen, die erste sollte dennoch möglichst früh in Ihrer Ausbildung erfolgen. Für den Abschluss zum Begleitende(n) Seelsorger/in sind nur zwei Einzelsupervisionen erforderlich.
Wer am Grundkurs teilgenommen hat, kann die BTS-Ausbildung mit dem Aufbaukursprogramm fortsetzen. Die Ausbildung ist mit ca. 823 Lerneinheiten bausteingemäß zusammengesetzt und kann in beliebiger Reihenfolge absolviert werden, so dass man diese schnell oder auch über einen längeren Zeitraum hinweg abschließen kann. Es gibt keine zwingende Reihenfolge der einzelnen Seminare, so dass Sie auch schon einzelne Modultage belegen können, bevor Sie alle Aufbaukurse absolviert haben. In Einzelfällen ist auch bereits während des Grundkurses der Besuch von Modultagen möglich.
In einem internen Log-In Bereich auf unserer Internetseite (s .u.) stellen wir allen LebensberaterInnen mit dem Status i.A. (in Ausbildung) die Teilnehmerskripte von allen Kursen zur Verfügung, so dass Sie diese bereits vor Besuch eines Modultages lesen, bzw. sich über die Inhalte informieren können.
Darüber hinaus haben wir viele andere Dokumente auf diese Seite gestellt, die Sie in Ihrer praktischen Arbeit unterstützen sollen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Seite ist, dass Sie ein Zulassungsgespräch mit einem unserer SupervisorIn/StudienleiterInnen geführt haben und Ihnen der Status i.A. bestätigt wurde.
Beim Anklicken des Links „BTS Intern“ öffnet sich das Eingabefenster für den geschützten Bereich. Sie brauchen hierzu einen Benutzernamen und ein Kennwort, welches Sie unter der info@bts-ips.de Adresse erfragen können.
Sie können die Supervision bereits nach Abschluss des Grundkurses besuchen und damit ‚Seelsorge’ ganz praktisch erfahren. Es ist nicht erforderlich, dass Sie an den SV Tagen einen eigenen Fall präsentieren müssen. Sie lernen am Beispiel der vorgetragenen Fälle und diskutieren diese in der Gruppe. Bitte besuchen Sie diese Supervisionstage während Ihrer Ausbildung so früh wie möglich.
Möchten Sie bereits einen eigenen Fall in der Supervision vorstellen, dann sollte dieser möglichst nach einem bestimmten Schema vorbereitet sein (s. Einführung in die Allgemeine Psychotherapie und Seelsorge, Michael Dieterich S. 404, Punkt 5.7.1. Diagnostik).
Als BeraterIn „in Ausbildung“ (i.A.) können Sie bereits nach Ihrem Zulassungsgespräch mit diesem Test arbeiten, auch wenn Sie noch keine eigene Lizenz zur Auswertung von Tests haben (diese kann durch Teilnahme am Kurs SF 01 erworben werden). Sie sollten sich in diesem Fall mit einem Lizenznehmer in Verbindung setzen, der Ihnen bei der Erklärung helfen wird. Sie können dann bei Testeinsendungen solange die Lizenznummer Ihres Mentors verwenden. Wir vermitteln diese Kontakte gerne auf Anfrage.
Die BTS ist nicht für die Auswertung und Abrechnung der Testunterlagen zuständig. Diese werden ausschließlich vom IPP (Institut für Praktische Psychologie) unter Leitung von Prof. Dieterich bearbeitet, ebenso die Lizenzvergabe, welche übrigens auch zum Erwerb weiterer Tests von der Deutschen Testzentrale (www.testzentrale.de) berechtigt.
Sie finden in unserem internen Log-in Bereich auf der Internetseite einen Leitfaden für die Erstellung Ihrer Abschlussarbeit und für die 5 Falldokumentationen.
Die für die Ausbildung notwendigen fünf „Fälle“ müssen im Rahmen der Supervision behandelt und vom Supervisor bzw. der Supervisorin abgezeichnet werden.
Die Wahl Ihres Themas, Gliederung Ihrer Arbeit und weitere Einzelheiten können Sie mit unseren SupervisorInnen besprechen. Die BTS Geschäftsstelle ist Ihnen bei der Vermittlung gerne behilflich.
Wir haben für Sie ausserdem eine Auswahl von Abschlussarbeiten zu Ihrer Ansicht auf die „BTS-Intern“ Seite gestellt. Die ausgewählten Themen können auch für Ihre praktische Arbeit eine Hilfestellung sein.
Mit Ihrer Zulassung zur Ausbildung nehmen wir Sie auf Wunsch in die „interne Beraterliste“ auf und vermitteln Sie bei Anfragen von Ratsuchenden, die eine Beratung in Ihrer Nähe wünschen. Diese Liste ist nicht identisch mit der Beraterliste, die auf unserer Internetseite veröffentlicht ist. Hier werden nur die Namen der BeraterInnen aufgeführt, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
Mit Ihrer Zulassung zur Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine/einen Mentor in persönlichen Fragen über die BTS Ausbildung begleiten zu lassen. Mentoren sind erfahrene Seelsorger, die schon längere Zeit mit der BTS zusammen arbeiten. Diese Mentorschaft beinhaltet Ratschläge, Gespräche und vermittelt ggf. auch neue Kontakte. Dabei ersetzt diese Tätigkeit nicht die Supervision, welche Bestandteil unserer Ausbildung ist, aber sie erweitert den Blick in die zukünftige Praxisarbeit. Die Geschäftsstelle hilft Ihnen bei der Vermittlung eines Mentors.
Für weitere Fragen steht Ihnen unserer Geschäftsstelle als auch unsere StudienleiterInnen jederzeit zur Verfügung.
Wir stellen allen Auszubildenden ein digitales Studienbuch zur Verfügung, in dem Sie Ihre Leistungen eintragen. Sobald Sie alle Anforderungen für Ihre jeweilige Ausbildung zum Begleitenden oder Beratenden Seelsorger erfüllt haben, schicken Sie dieses Studienbuch an unsere Geschäftsstelle. Damit erteilen Sie uns dann den Auftrag zur Erstellung Ihres persönlichen Zertifikates.
Das Studienbuch finden Sie im internen Bereich für Lebensberater. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns in der Regel nach Ihrem Zulassungsgespräch bzw. nach der 1. Einzelsupervision